Erweitertes Zeugnis

In Nordrhein-Westfalen können Schlüsselqualifikationen im „erweiterten Zeugnis“ dokumentiert werden. Wie der DGPS angerechnet werden kann, erfahren Sie hier.


In Nordrhein-Westfalen können Schlüsselqualifikationen bei Schulabgängern in einem so genannten "erweiterten Zeugnis" dokumentiert werden. Schüler aller Schulstufen und Schulformen in Nordrhein-Westfalen, die sich ergänzend zum Unterricht im Rahmen von Projekten ehrenamtlich engagieren und sich somit während der Schullaufbahn wichtige inhaltliche und methodische Kenntnisse aneignen, können sich diese Leistung auch im Zeugnis bescheinigen lassen. Das Beiblatt "Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit" wird dabei von der Institution ausgestellt, die das Projekt initiiert, mit dem sich die Schüler beschäftigen. Das Dokument soll den Schülern den Einstieg ins Berufsleben erleichtern, indem es vor allem soziale Kompetenzen wie Selbstständigkeit und Teamfähigkeit hervorhebt.

Schüler der Jahrgangsstufe 12 können außerdem eine Facharbeit (8-10 Seiten) verfassen, die ein Schwerpunktthema des DGPS behandelt und eine Klausur ersetzt. Auch eine "Besondere Lernleistung" kann als Prüfungskomponente in der Oberstufe anerkannt und auf dem Zeugnis vermerkt werden.

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